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Verkehrsstrafen

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polizei_porscheMit Harmonisierung der Verkehrsstrafgesetze und Vorschriften innerhalb der EU und den Gesetzesnovellen hat sich in den letzten Jahren einiges für Motorradfahrer und Autofahrer geändert. Haben andere Länder Punktesysteme so ist zum Teil in Österreich noch unbekannt das es sowas hier auch gibt. Hier nennt sich das Vormerksystem und man kann, zb beim Überfahren einer Roten Ampel Punkte sammeln (wer willd as aber schon?). Sind genug Punkt beisammen ist der Führerschein für eine bestimmte Zeit weg. Die Löschung der angesammelten Punkte dauert dann 2 Jahre!

Aber nicht nur das ist neu, auch andere Änderungen haben stattgefunden, etwa das ausländische Kraftfahrer die in Österreich eine Übertretung begehen nun daheim bestraft werden. Die österreichischen Behörden fordern nun generell eine Anzeige anstatt der Anonymverfügung oder des Strafmandates bei mehr als 7 kmh zu schnell.

Was wenigen ausländischen Kraftfahrern bekannt sein dürfte ist die Tatsache, das bei einer Übertretung (laut Vormerkkatalog, zb Rote Ampel, mehr als 40kmh zu schnell Innerorts, usw.) der Führerschein sofort vom Beamten abgenommen werden kann und solange bei der österreichischen Behörde liegen bleiben darf bis die Dauer des Füherscheinentzugs laut österr. Gesetz abgelaufen ist. Erst danach muss die österr. Behörde den Führerschein dem ausländischen Kraftfahrer wieder zustellen oder aushändigen.

Die Dauer des Führerscheinentzugs ist nun vom Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretung abhängig. Gleichzeitig wurden neue Maßnahmen gegen ausländische Raser eingeführt. Etwa Nachrüstung der Radaranlagen mit Vorder- und Rückseitefotos.

radarfalle_xv2Bei allen Verkehrsregeln in einem Land - ob sinnvoll oder nicht - gab es früher ein großes Problem: wenn man nicht sofort von der Polizei aufgehalten und die Strafe bezahlt wurde, war für AutofahrerInnen aus dem Ausland keine Strafe zu entrichten.

Als Konsequenz haben viele FahrzeuglenkerInnen in der Vergangenheit sich wenig um Tempolimits und ähnliche Vorgaben gekümmert, wenn sie im Ausland gefahren sind. Dabei geht es nicht nur um jene, die in Österreich unterwegs sind, sondern auch um die ÖsterreicherInnen, die ins Ausland fahren.

Die Europäische Union setzte einen Schlußstrich unter diese Problematik, denn die Strafe wird nun weiterverrechnet, wenn das Strafausmass den Betrag von EUR 70,-- übersteigt. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Verkehrsstrafe eines österreichischen Fahrzeuglenkers, der in Tschechien zu schnell war, an die österreichischen Behörden weitergegeben wird.

Umgekehrt gilt seitdem für ausländische Lenker die in Österreich zu schnell unterwegs sind oder andere Verstöße begehen das gleiche. Schluß mit den Italienern oder Deutschen die ungestraft über Österreichs Strassen rasen. Was viele in diesem Zusammenhang nicht wissen: die Radarkästen in Österreich wurden auf und umgerüstet. Nun wird digital fotografiert, von vorne und von hinten und gleichzeitig nutzt man alle Technologien um auch im Regen, bei Dunkelheit optimale Bilder zu bekommen. Alleine in einem Ort in der Steiermark wurden binnen kürzester Zeit so 300000 Anzeigen registriert.

Die Behörde des betreffenden Landes holt sich das Geld vom Lenker und darf es behalten. Es geht der EU schließlich um die Strafwirkung und diese bleibt damit auch gewahrt.

Der Vorteil für die Behörden ist klarerweise der, dass sie zu mehr Geld kommen, weil die Strafen übertragen werden, die Gelder aber nicht an das Land, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde, übermittelt werden müssen. Der Nachteil für die AutofahrerInnen ist jener, dass sie nicht straffrei bleiben können, wodurch mehr Beachtung der lokalen Regeln angesagt ist.

Und genau diese Beachtung will die EU damit fördern, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Innerhalb der EU gibt es jetzt aber einige Neuerungen, was das Strafausmass betrifft, denn manche Länder haben ihre Strafgrenzen nun über die EUR 70,-- angehoben, um von dieser Regelung profitieren zu können.

Deutliche Erhöhungen der Verkehrsstrafen

muenzenPer 1. September 2009 gelten in Österreich höhere Strafen für Verkehrssünder, im Speziellen wird das Rasen und die Fahrt unter alkoholischem Einfluss deutlich härter bestraft, als es bisher die Praxis war.

Beim Schnellfahren muss man mit Strafen von 70,- € bis maximal 726,- € rechnen, wenn man die zulässige Geschwindigkeit um 30 kmh übertrifft. Fährt man noch schneller, sind 150,- € mindestens fällig und man muss für zwei Wochen auf seinen Führerschein verzichten. (innerorst ist ab 40 kmh, ausserorts 50kmh der Führerschein auf jeden Fall mal weg).

Neu und Teil des Paketes ist auch eine bundesweite Regelung bei den Verkehrsstrafen auf Autobahnen. Bisher gab es unterschiedliche Regelungen und dies wurde nun abgeschafft. Wer auf der Autobahn in Österreich zu schnell fährt, muss mit deutlichen Strafen rechnen.

Eine Überschreitung um 10 kmh bedeutet zumindest 20,- € Strafe, bei 20 bis 30 kmh sind es dann schon 50,- €. Diese Abstufung gibt es auch bei den Anonymverfügungen, die dann 30,- € (10 kmh) bzw. 60,- € (20 - 30 kmh) minimal kosten.

Die Strafen im Zusammenhang mit Alkohol wurden ebenfalls deutlich erhöht. Wer mit 0,5 bis 0,79 Promille erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von 300,- € bis maximal 3.700,- € rechnen. Beträgt der Alkoholisierungsgrad 0,8 bis 1,19 Promille, ist die Verpflichtung zur Coachingmaßnahme vorgesehen. Außerdem kostet die Strafe zumindest 800,- € und maximal 3.700,-€.

Ab 1,6 Promille ist der Führerschein für ein halbes Jahr weg (früher 4 Monate). Ziel der Maßnahmen ist es zweifelsohne, die Unfälle zu reduzieren und Fahren unter Alkoholeinfluss überhaupt abzuschaffen.

Einen Kurse muss besuchen, wer bei der Fixierung der Kinder und deren Kindersitze fahrlässig vorgeht.

Situation alt und neu

Bisher war es egal, ob jemand auf einer Freilandstraße mit 150 oder mit 220 Stundenkilometern erwischt wurde. In beiden Fällen war der Führerschein für zwei Wochen weg, aber auch nicht länger. Mit dem neuen Gesetz ist die Dauer des Entzugs der Lenkberechtigung nun in 20-Stundenkilometer-Stufen geregelt werden. Zwei Wochen wäre der Schein demnach weg, wenn ein Lenker im Ortsgebiet mehr als 40 bzw. ausserorts mehr als 50 kmh zu schnell unterwegs ist.

Ist er aber mindestens 60 kmh im Ort bzw. 70 kmh auf Freilandstraßen zu schnell, dauert der Entzug sechs Wochen. Bei der nächsten Stufe sind es zwölf Wochen. Ab einer Überschreitung von 90 kmh im Ortsgebiet bzw. 100 kmh ausserorts gibt es ein halbes Jahr keinen Führerschein. Andere Konsequenzen wie Gerichtsverfahren und Geldstrafe bleiben davon unberührt. Gleichzeitig wurden auch neue Maßnahmen gegen ausländische Raser eingeführt, die bisher oft schwer zur Kasse gebeten werden konnten. So kann die Exekutive nun Autos von ausländischen Lenkern beschlagnahmen bis die Strafe bezahlt ist.

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