Hundeführerschein in Wien
Seit kurzer Zeit ist es nun soweit. Wien hat den Hundeführerschein eingeführt und dies auf freiwilliger Basis.Das Thema war lange Zeit heiss diskutiert, die gesetzliche Grundlage dafür wurde mit der Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes im Herbst 2005 geschaffen. Die Initiatorin, Umweltstadträtin Ulli Sima, sagt folgendes darüber: "Der Wiener Hundeführschein ist freiwillig und hat zum Ziel, das Zusammenleben von Mensch und Hund in der Großstadt konfliktfreier zu gestalten. Die Großstadttauglichkeit und Sozialverträglichkeit von Hunden wird gefördert und damit wird auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen."
Der Hundeführschein ist weder als Konkurrenz noch als Ersatz für die Ausbildung von Hunden durch die anerkannten Wiener Hundesportvereine gedacht. Er soll vielmehr eine Ergänzung zu den bestehenden Angeboten sein. Vielmehr bietet der Hundeführerschein für den Halter einige Vorteile:
Vorteile für Hundehalterinnen und Hundehalter
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die die Prüfung zum freiwilligen Hundeführschein, oftmals auch "Hundeführerschein" genannt, erfolgreich abgelegt haben, sind für das darauf folgende Jahr von der Hundeabgabe (43,60 Euro) befreit. Dies gilt ausnahmslos für alle, die den Hundeführschein absolvieren, egal welche Prüfungen Sie bereits abgelegt haben. Zusätzlich werden Sie mit einem Geschenkpaket, der so genannten "Hundebox", für den "besten Freund des Menschen" belohnt. Neben Wissenswertem in Druckform enthält die Box auch zahlreiche weitere Geschenke, angefangen vom Erste-Hilfe-Paket über einem Einkaufsgutschein bis hin zu einer Leine und zu Hundesackerln für den "Fall der Fälle".
Theoretische und praktische Prüfung
Der Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil soll dazu beitragen, das Wissen über Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen. Im praktischen Teil soll gelernt beziehungsweise gezeigt werden, dass Hundehalterinnen und Hundehalter in der Lage sind, Alltagssituationen gemeinsam mit ihren Hunden tiergerecht, gesetzeskonform und stressfrei zu bewältigen.
Verpflichtend ist die ablegung dieser Prüfung für die Halter von sogenannten Kampfhunderassen seit 1. Juli 2010. Hier gibt es auch keine Vorteile wie bei der Freiwilligen Prüfung.
Voraussetzungen
* Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren. Hundehalterinnen und Hundehalter, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen, müssen den Hundeführschein bis zum 30. Juni 2011 absolvieren.
* Das Mindestalter der Hundehalterinnen und Hundehalter für die Prüfung muss 16 Jahre betragen.
* Die Hundehalterinnen und Hundehalter dürfen keine einschlägigen Vorstrafen haben.
* Das Mindestalter des Hundes muss zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen.
* Der Hund muss gechippt sein
* Für den Hund muss aktuell die Hundeabgabe entrichtet sein
* Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein
Liste der betroffenen Hunderassen
Die vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit erweiterbar. Derzeit betrifft es:
* Bullterrier
* Staffordshire Bullterrier
* American Staffordshire Terrier
* Mastino Napoletano
* Mastin Espanol
* Fila Brasileiro
* Mastiff, Bullmastiff
* Tosa Inu
* Pitbullterrier
* Rottweiler
* Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
Der Führschein gilt auch für Mischlinge.
Mögliche Strafen ohne Hundeführschein
Bis zur positiven Absolvierung des Hundeführscheins müssen die Hunde an öffentlichen Orten stets mit einem Maulkorb versehen sein. Erst nach positiver Absolvierung des Hundeführscheins gelten auch für hundeführscheinpflichtige Hunde die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich des Maulkorb- und Leinengebotes in Wien.
Wird eine Hundehalterin oder ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden. Die Hundehalterinnen und Hundehalter können aufgefordert werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen.
Bei Hundehalterinnen und Hundehalter ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei - neben der Verhängung von sehr hohen Verwaltungsstrafen - sofort und dauerhaft abgenommen werden.
Mehr Informationen dazu sind über die Tierschutzombudsstelle Wien erhältlich.
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